
Als Probatio diabolica (lat. teuflische Beweisführung) bezeichnet man die Problematik des mit der Eigentumsklage Klagenden, sein Eigentum zu beweisen. Primär erfolgt dieser Beweis auf derivativem Weg, also durch Beweis des Eigentums des Vormannes, und wiederum Beweis des Eigentums des Vormannes des Vormannes usw. bis an irgendeiner Stelle in die...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Probatio_diabolica
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